Was die Ministerin allerdings nicht erwähnt, ist die finanzielle Unsicherheit für die Städte und Landkreise, die schon heute 20 % der Personalkosten und alle darüber hinaus entstehenden Kosten zu tragen haben. Die Förderung ist bis Ende 2027 befristet und es gibt aus dem Ministerium keine Informationen darüber, wie sich die Förderung ab 01. 01. 2028 gestalten wird.
Wir halten die von uns formulierten Forderungen weiterhin aufrecht und erwarten von der Landesregierung
- eine langfristige Finanzierungssicherheit und Beendigung des Projektstatus
- die Entwicklung und Implementierung allgemeingültiger Standards und Tätigkeitsprofile
- die leistungsgerechte Bezahlung der Fachkräfte in der Gemeindepflege
- eine hessenweite Koordinierungs- und Beratungsstelle einzurichten, die Kommunen, Initiativen oder andere Träger im Prozess der Sozialraum- bzw. Quartiersentwicklung zu Alter und Pflege berät, begleitet und unterstützt.

