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BMG, 30.09.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) beschlossen. Damit wird die Pflegeversicherung wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt und so die pflegerische Versorgung gesichert.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft. Damit wir sie heute und in Zukunft erfüllen können, müssen wir das System der sozialen Pflegeversicherung reformieren. Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite tragen in einem ersten Schritt dazu bei, die Finanzierung der SPV zu stabilisieren.

Dabei ist mir wichtig: Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erleichtern wir den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Familien, z B. indem wir ihnen eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort zur Seite stellen.

Das Gesetz enthält auch wichtige strukturelle Veränderungen – Beispiel Prävention. Wir stärken mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Früherkennung und Rehabilitation. Denn der beste Schutz vor Pflegebedürftigkeit beginnt mit der Prävention. Klar ist aber auch: Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten. Wichtig ist: Unser Pflegesystem ist ein Teilleistungssystem. Angesichts stark steigender Kosten für Pflegeheime müssen wir insbesondere die häusliche Pflege noch stärker unterstützen.“

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