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Hinweis zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

  • Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den derzeit bekannten Gesetzentwurf.
  • Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes können sich Inhalte, Berechnungsgrundlagen und Beträge noch ändern.
  • Die dargestellten Auswirkungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Entwicklungen und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.
  • Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werden die Berechnungsgrundlagen des Pflegewegweisers entsprechend angepasst.
  • Wer seine persönliche Situation später vergleichen möchte, sollte die heutigen Berechnungsergebnisse abspeichern oder ausdrucken.

Status 30.09.2026 – wichtiger neuer Stand beim PNOG

Kabinettsbeschluss als PDF

  • Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen. Damit ist das PNOG nicht mehr nur ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums, sondern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Als Nächstes folgt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.
  • Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist gestrichen. Im Referentenentwurf vom Juni sollten die für die Rentenversicherung zugrunde gelegten Werte auf 70 % abgesenkt werden. Im Kabinettsentwurf bleiben die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nun in vollem Umfang erhalten.
  • Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung soll bei 3,6 % bleiben. Zur Finanzierung sind stattdessen mehrere andere Einnahmemaßnahmen vorgesehen.
  • Kinderlose sollen stärker belastet werden. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder soll ab 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 % steigen. Im Referentenentwurf vom Juni war lediglich eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte vorgesehen.
  • Für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten vorgesehen. Ausnahmen soll es unter anderem für häuslich pflegende Angehörige geben. Dieser Punkt war grundsätzlich bereits im Referentenentwurf enthalten.
  • Die häusliche Pflege wird im Kabinettsentwurf ausdrücklich stärker hervorgehoben. Linnemann begründet dies unter anderem mit den stark steigenden Kosten der Pflegeheime. Vorgesehen ist eine fachliche, präventionsorientierte Pflegebegleitung vor Ort, die Pflegebedürftige und Angehörige kontinuierlich unterstützen soll.
  • Für unsere Themen Prävention / Gemeindeschwester / Quartier ist vor allem diese Pflegebegleitung interessant. Sie soll regional organisiert werden. Grundsätzlich sind die Pflegekassen verantwortlich; die Aufgabe kann aber auch von Pflegestützpunkten oder Kommunen übernommen werden. Damit entsteht zumindest eine gesetzliche Struktur, an die kommunale beziehungsweise quartiersbezogene Angebote anknüpfen könnten. Eine ausdrücklich als „Gemeindeschwester“ bezeichnete Leistung enthält das Gesetz allerdings weiterhin nicht.
  • Der „Check-up 60+“ bleibt Bestandteil des Entwurfs. Gesundheitsrisiken und drohender Verlust von Selbstständigkeit sollen ab 60 gezielter erkannt werden. Außerdem soll bei der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob Rehabilitation Pflegebedürftigkeit verhindern oder vermindern kann.
  • Pflegegrad 1 soll stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Gleichzeitig soll die Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 verändert werden. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist Bestandsschutz vorgesehen.
  • Das Sozialraumbudget bleibt erhalten. Für Pflegegrad 2 bis 5 soll es an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten und für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden können. Im bisherigen Entwurf waren dafür grundsätzlich 175 Euro monatlich, bei unter 25-Jährigen bis zu 300 Euro, vorgesehen.
  • Neu beziehungsweise deutlich konkretisiert wird auch die Absicherung von Akutsituationen. Ein Überbrückungsbudget soll helfen, wenn beispielsweise eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger plötzlich ausfällt. Ab 2028 sollen zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze entstehen.
  • Die automatische Anpassung der Pflegeleistungen bleibt vorgesehen. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich anhand der durchschnittlichen Kerninflationsrate angepasst werden. Die bisher für 2028 vorgesehene Dynamisierung soll dagegen entfallen.
  • Zusätzlich soll ab Oktober eine Strukturkommission an einer weitergehenden Pflegereform arbeiten. Das PNOG wird vom Gesundheitsministerium damit ausdrücklich als erster Schritt verstanden; für die Zeit danach ist eine umfassendere Reform angekündigt.
Für unser Thema besonders wichtig

Gegenüber dem Stand vom 11.09. gibt es damit zwei wesentliche Veränderungen: Das PNOG hat mit dem Kabinettsbeschluss einen entscheidenden Verfahrensschritt gemacht, und die Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger ist endgültig aus diesem Regierungsentwurf herausgenommen. Gleichzeitig werden Pflegebegleitung, Prävention und häusliche Versorgung ausdrücklich als Schwerpunkte bestätigt.

Für Gemeindepflege/ Quartier ist die Pflegebegleitung momentan der interessanteste Ansatzpunkt: Sie soll tatsächlich vor Ort und regional organisiert werden können. Das ist deutlich näher an unserem Ansatz als eine reine telefonische Pflegeberatung.

Status 11.09.2026

  • Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant eine umfassendere Pflegereform und will dazu eine Expertenkommission einsetzen. „Unser Pflegesystem ist, wie es jetzt organisiert ist, nicht zukunftsfest“, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Wenn man es nicht grundlegend umbaue, werde es in den Dreißigerjahren kollabieren. Daher werde er eine „Strukturkommission“ ins Leben rufen. „Ziel ist, dass wir auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform bekommen.“

Status 30.08.2026

  • Carsten Linnemann will den PNOG-Entwurf ändern. Am 23. August 2026 erklärte er, die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 % nicht mittragen zu wollen. Er will erreichen, dass die Rentenansprüche vollständig erhalten bleiben.
  • Gleichzeitig legt er sich darauf fest, den allgemeinen Beitragssatz der Pflegeversicherung von 3,6 % nicht zu erhöhen. Die Gegenfinanzierung der wegfallenden Einsparungen ist aber noch offen.
  • Besonders interessant für unser Thema: Linnemann sagt ausdrücklich, dass die mehr als drei Millionen Menschen, die zu Hause versorgt werden, stärker in den Mittelpunkt der Reform rücken sollen. Das ist zumindest politisch eine deutliche Schwerpunktsetzung auf häusliche Versorgung und Angehörige.
  • Formal ist aber noch nichts beschlossen. Der PNOG liegt weiterhin als Referentenentwurf vom Juni 2026 vor; ein Kabinettsbeschluss ist bislang nicht erfolgt. Auch der Bundestag führt ihn Ende August weiterhin als Referentenentwurf des BMG.

Für unsere Ziele Prävention / Gemeindeschwester / Quartier gibt es bislang noch keine neue konkrete Initiative Linnemanns. Im bestehenden PNOG bleiben aber Check-up 60+, „Reha vor Pflege“, präventionsorientierter Pflegegrad 1 und gezieltere Präventionsangebote enthalten.

Politisch interessant ist die Richtung: Linnemann beginnt offensichtlich, Warkens Entwurf inhaltlich anzufassen. Wenn er ohnehin neu priorisiert, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, die Gemeindeschwester bzw. kommunale Präventionsstruktur als Änderung am PNOG einzubringen – nicht als zusätzliche Pflegeleistung, sondern als Instrument, um Pflegebedarf hinauszuzögern.

Status 14.08.2026

Das PNOG befindet sich auch nach dem Ministerwechsel im Referentenentwurfsstadium. Auf der offiziellen BMG-Seite ist weiterhin der Entwurf vom 4./5. Juni 2026 veröffentlicht. Einen Kabinettsbeschluss oder einen ins Bundestagsverfahren eingebrachten Regierungsentwurf gibt bislang nicht.

Was sich politisch seitdem getan hat

Nach Veröffentlichung des Entwurfs ist erheblicher Widerstand entstanden. Im Juni und Juli sind zahlreiche Stellungnahmen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden eingegangen. Das Bundestags-Lobbyregister dokumentiert unter anderem Stellungnahmen von BAGSO, Paritätischem, Caritas, BAGFW und VdK.

Besonders umstritten bleiben genau die Punkte, die für unseren Pflegewegweiser und die Betroffenheitsmatrix wichtig sind:

  • Pflegeheimbewohner: Die geplante Veränderung der Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen bedeutet insbesondere zu Beginn des Heimaufenthalts eine höhere Eigenbelastung.

  • Pflegende Angehörige: Die Rentenbeiträge sollen reduziert werden. Warken selbst beziffert die daraus resultierende niedrigere spätere Monatsrente – abhängig von Pflegegrad und Pflegedauer – auf ungefähr 3 bis 12 Euro je Pflegejahr.

  • Entlastungsbetrag: Aus den bisherigen 131 Euro soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich werden. Gleichzeitig wird die Verwendung neu geordnet und der bisherige Umwandlungsanspruch verändert.

  • Pflegebegleitung und Prävention sollen deutlich ausgebaut werden. 
    • diese Verbindung hat Warken am 26. Mai 2026 bei ihrem Besuch der hessischen Gemeindepflege in Bürstadt gezogen. Sie bezeichnete die frühzeitige Begleitung und Prävention als einen Schwerpunkt der kommenden Pflegereform und stellte das hessische Konzept praktisch als Beispiel dafür dar.
    • „Wenn das PNOG Pflegebedürftigkeit durch Prävention hinauszögern will: Warum wird eine nachweisbare kommunale Präventionsstruktur wie die Gemeindepflege nicht systematisch und dauerhaft finanziert?“

  • Pflegegrade/Begutachtung: Veränderungen der Begutachtungskriterien bzw. Schwellenwerte gehören weiterhin zu den besonders kritisierten Teilen des Vorhabens. Ende Juli forderten Wohlfahrtsverbände deshalb ausdrücklich Nachbesserungen.

  • Elternunterhalt: Politisch besonders brisant ist die Überlegung, die heutige 100.000-Euro-Einkommensgrenze für Kinder pflegebedürftiger Eltern wieder zu verändern bzw. abzuschaffen. Das steht allerdings nicht als unmittelbar wirksame Regelung im PNOG, sondern wird für ein separates Verfahren angekündigt. Selbst innerhalb der Koalition gibt es dagegen Widerstand.

 

Rechenbeispiele zum aktuellen Stand